Schuldnern bleibt ein höherer Selbstbehalt zum Leben
Nachdem der Gesetzgeber turnusgemäß die Pfändungsfreigrenzen angepasst hat, verbleiben Schuldnern ab 1. Juli mehr Geld für den eigenen Lebensunterhalt und für den Unterhalt seiner Angehörigen. Nach der Erhöhung können sie beispielsweise auf einem Pfändungsschutzkonto monatlich über 1.410,00 EUR statt bislang 1.340,00 EUR verfügen. In der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Caritas erhalten Betroffene aus dem Landkreis Meißen konkrete Informationen über die neuen Regelungen und deren Umsetzung. Die Beratungsstelle kann auch Bescheinigungen ausstellen, die auf Pfändungsschutzkonten höhere Freibeträge für den Lebensunterhalt von Kindern und Ehegatten einräumt. Sie unterstützt zudem bei weitergehenden Maßnahmen zum Pfändungsschutz.