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Information Schuldnerberatung

Beantragung von P-Konto-Bescheinigungen jetzt auch online

Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle eröffnet neue Zugangsmöglichkeiten zum Pfändungsschutz.

Als anerkannte Beratungsstelle kann die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung des Caritasverbandes Meißen so genannte P-Konto-Bescheinigungen ausstellen. Damit erhöht sich der Freibetrag auf einem Pfändungsschutz-Konto. Die Fachkräfte tun dies im Rahmen einer individuellen, persönlichen Beratung in Meißen.

Zusätzlich bietet die Beratungsstelle nun auch Möglichkeit an, P-Konto-Bescheinigungen online zu beantragen und ausgestellt zu bekommen. Der Verband kooperiert hierbei mit der Verbraucherzentrale NRW. Das Angebot richtet sich an Einwohner aus der Region um Meißen, Radebeul, Coswig und Nossen. Bei Eingabe der entsprechenden Postleitzahl kann die Beratungsstelle die Anfrage erhalten.

Bescheinigung für Pfändungsschutzkonto online beantragen

Durch das Online-Angebot eröffnet die Beratungsstelle den Betroffenen einen neuen flexiblen und barrierefreien Zugangsweg zu Bescheinigungen. Die Antragstellung ist nun auch zeitlich und örtlich flexibel möglich, unabhängig von Öffnungszeiten. Die Beratungsfachkräfte bearbeiten die Anträge dennoch individuell und im Rahmen des Beratungsalltags. Daher muss auch hier mit Wartezeiten gerechnet werden.

Wer eine persönliche Beratung wünscht oder Anliegen hat, die über die Bescheinigung hinausreichen, kann sich selbstverständlich weiterhin persönlich an die Caritas in Meißen wenden.

Wenn das Konto gepfändet wird, kann dieses in ein Pfändungsschutz-Konto umwandeln. Der Schutz reicht jedoch nur bis zu einem Grundfreibetrag in Höhe von aktuell 1.590 Euro. Wer mit dem Einkommen seine Kinder oder Ehegatten versorgt, benötigt eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages. Dann stehen zusätzliche Gelder für unterhaltsberechtigte Personen auf dem Konto zur Verfügung. Mit der Bescheinigung kann auch der Zugriff beispielsweise auf Kindergeld, Kinderzuschlag oder Pflegegeld ermöglicht werden.

Weitere Informationen zum Thema

Links

Informationen zum Pfändungsschutz-Konto

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