Höherer Selbstbehalt für Schuldner
Nach dem der Gesetzgeber turnusgemäß die Pfändungsfreigrenzen angepasst hat, verbleibt Schuldnern seit 1. Juli mehr Geld für den eigenen Lebensunterhalt und für den Unterhalt ihrer Angehörigen. Nach der Erhöhung um ca. 6 Prozent können sie beispielsweise auf einem Pfändungsschutzkonto monatlich über 1.330,16 EUR statt bislang 1.260,00 EUR verfügen. In der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Caritas erhalten Betroffene aus dem Landkreis Meißen konkrete Informationen über die neuen Regelungen und deren Umsetzung. Die Beratungsstelle kann auch Bescheinigungen ausstellen, die den Familien höhere Freibeträge für den Lebensunterhalt von Kindern und Ehegatten einräumt. Sie unterstützt zudem bei weitergehenden Maßnahmen zum Pfändungsschutz.