Schuldnerberatung
Existenz sichern
Speziell ausgebildete Schuldnerberater informieren Betroffene über ihre Rechte und Schutzmöglichkeiten als Schuldner und prüfen die Rechtmäßigkeit der Forderungen. Sie unterstützen bei der Haushalts- und Budgetplanung und bei Verhandlungen mit Gläubigern.
Vor allem aber gehen sie auf ihre jeweilige persönliche Situation ein. Sie ermutigen, Auswege zu finden und die anstehenden Probleme aktiv in Angriff zu nehmen.
Chance für den Neuanfang
Die Berater informieren über das Verbraucherinsolvenzverfahren und helfen bei der außergerichtlichen Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner. Sie begleiten die Betroffenen gegebenenfalls bis zum gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren. Am Ende können die verbleibenden Verbindlichkeiten erlassen werden (Restschuldbefreiung).
Dafür verfügt die Beratungsstelle über die notwendige staatliche Anerkennung nach § 305 InsO.
Was Sie wissen sollten
- Das Beratungsangebot ist für die Betroffenen kostenfrei.
- Das Angebot richtet sich an Privatpersonen aus dem Landkreis Meißen.
- Die Beratung ist nicht an Herkunft oder Religionszugehörigkeit gebunden.
- Die Mitarbeiter behandeln alle Belange vertraulich. Sie unternehmen nichts ohne Ihre Zustimmung.
- Sie werden persönlich und von anerkannten Fachkräften mit entsprechender Zusatzausbildung beraten.
- Damit Ihnen die Beratung weiterhelfen kann, sollten Sie zu aktiver Mitarbeit bereit sein und Absprachen einhalten.
Weitere Informationen
Der Deutsche Caritasverband beantwortet häufig gestellte Fragen unter:
www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/haeufiggestelltefragen/faq
Im Internet können Sie die Broschüre "Restschuldbefreiung - wirtschaftlicher Neustart" einsehen unter:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Restschuldbefreiung_Chance_Schuldner.pdf?__blob=publicationFile&v=11 oder www.bmjv.de
Den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und das Hinweisblatt (Ausfüllhilfe) sowie weitere Formulare wie den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und Merkblätter zum Insolvenzantrag erhalten Sie im Internet unter:
https://www.justiz.sachsen.de/content/formulare.htm#article1804
Pfändungsfreibeträge vom 01.07.2024:
Informationen zum Pfändungsschutzkonto:
https://www.agsbv.de/wp-content/uploads/2024/06/AG-SBV-DK_P-Konto-Kundeninformation_2024_07_01-1.pdf
Fördermittelhinweise:
Die Maßnahme Soziale Schuldnerberatung wird mitfinanziert vom Landkreis Meißen.
Die Maßnahme Verbraucherinsolvenzberatung wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.