Schuldnerberatung
Schuldnerberatung
Existenz sichern
Speziell ausgebildete Fachkräfte informieren Betroffene, wie ihnen trotz ihrer Schulden ausreichend Geld zum Leben bleibt, und wie finanzielle Krisen entschärft werden können.
Damit wollen sie die wirtschaftliche Existenz von Einzelpersonen und Familien sichern helfen. Außerdem gilt es, einer erneuten Überschuldung vorzubeugen.
Die Beratungsstelle informiert über die Rechte von Schuldnern und über soziale Leistungen.
Auswege finden
Vor allem aber gehen die Beratungsfachkräfte auf die jeweilige persönliche Situation ein. Sie ermutigen, Auswege zu finden und die anstehenden Probleme aktiv in Angriff zu nehmen. Sie beraten bei der Haushalts- und Budgetplanung und beim Kontakt mit Gläubigern. Gemeinsam mit den Ratsuchenden schaffen sie einen genauen Überblick über die Schulden und prüfen die Rechtmäßigkeit der Forderungen.
Pfändungsschutz
Lebensunterhalt absichern
Die Beratungsstelle klärt über die rechtlichen Möglichkeiten auf, um lebensnotwendiges Einkommen und Vermögen vor Zwangsvollstreckungen zu bewahren.
Wichtige Themen sind immer wieder: Konto-Pfändung, Pfändungsschutz-Konto, Gehalts-Pfändung, Gerichtsvollzieher und Vermögensauskunft.
Konto schützen
Wem das Giro-Konto gepfändet wurde, kann es in ein Pfändungsschutz-Konto umwandeln. Der Schutz reicht jedoch nur bis zu einem Grundfreibetrag. Wer mit dem Einkommen seine Kinder oder einen Ehepartner versorgt, dem kann die Beratungsstelle eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages ausstellen. Dann stehen zusätzliche Gelder für unterhaltsberechtigte Personen auf dem P-Konto zur Verfügung. Mit der Bescheinigung kann auch der Zugriff beispielsweise auf Kindergeld, Kinderzuschlag oder Pflegegeld ermöglicht werden.
Insolvenz & Entschuldung
Neuanfang wagen
Verbraucher, die nicht mehr alle ihre Gläubiger bedienen können, erhalten Informationen über außergerichtliche Sanierungsmethoden und über die gerichtliche Restschuldbefreiung.
Die Beratungsstelle versucht, außergerichtliche Einigungen zwischen Gläubigern und Verschuldeten zu erreichen. Grundlage hierfür ist jeweils ein Plan zur Schuldenbereinigung.
Restschuldbefreiung erlangen
Sehr oft stimmt die Mehrheit der Gläubiger den Entschuldungsbemühungen nicht zu. Überschuldete können aber eine Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuches erhalten, damit sie als letzten Ausweg das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen können. Dafür verfügt die Beratungsstelle über die notwendige staatliche Anerkennung. Über das Insolvenzverfahren informieren die Fachkräfte ausführlich und unterstützen bei der Vorbereitung des Antrags. Sie erklären insbesondere, was zu beachten ist, damit die verbleibenden Schulden tatsächlich erlassen werden können.

Was Sie wissen sollten
- Das Beratungsangebot ist für die Betroffenen kostenfrei.
- Das Angebot richtet sich an Privatpersonen aus dem Landkreis Meißen.
- Die Beratung ist nicht an Herkunft oder Religionszugehörigkeit gebunden.
- Die Mitarbeiter behandeln alle Belange vertraulich. Sie unternehmen nichts ohne Ihre Zustimmung.
- Sie werden persönlich und von anerkannten Fachkräften mit entsprechender Zusatzausbildung beraten.
- Damit Ihnen die Beratung weiterhelfen kann, sollten Sie zu aktiver Mitarbeit bereit sein und Absprachen einhalten.
Weitere Informationen
Der Deutsche Caritasverband beantwortet häufig gestellte Fragen unter:
www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/haeufiggestelltefragen/faq
Im Internet können Sie die Broschüre "Restschuldbefreiung - wirtschaftlicher Neustart" einsehen unter:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Restschuldbefreiung_Chance_Schuldner.pdf?__blob=publicationFile&v=11 oder www.bmjv.de
Den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und das Hinweisblatt (Ausfüllhilfe) sowie weitere Formulare wie den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und Merkblätter zum Insolvenzantrag erhalten Sie im Internet unter:
https://www.justiz.sachsen.de/content/formulare.htm#article1804
Informationen über die Löschungsfristen bei Wirtschaftsauskunfteien (z.B. Schufa) finden Sie hier:
www.die-wirtschaftsauskunfteien.de/code-of-conduct
Pfändungsfreibeträge 01.07.2026 bis 30.06.2027:
Informationen zum Pfändungsschutzkonto:
https://www.agsbv.de/wp-content/uploads/2026/06/AG-SBV-DK_P-Konto-Kundeninformation_2026_07_01.pdf
Fördermittelhinweise:
Die Maßnahme Soziale Schuldnerberatung wird mitfinanziert vom Landkreis Meißen.
Die Maßnahme Verbraucherinsolvenzberatung wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
